Seit 1.1.2017 gibt es neue Richtlinien im Bereich Atemschutz.
So muss ein Atemschutzträger drei Voraussetzungen für seine Tauglichkeit erfüllen:
Ärztliche Untersuchung (alle 3 Jahre)
Körperliche Fitness
Tauglichkeit zum Zeitpunkt des Einsatzes
Um die körperliche Fitness zu testen, ist jährlich der Österreichische Atemschutztest (ÖFAST) durchzuführen.
Daher wird bei der Feuerwehr Polling derzeit, unter der Aufsicht des Atemschutzbeauftragten, dieser Test mit allen Atemschutzträgern durchgeführt.
Dabei müssen folgende Stationen bewältigt werden:
1.) 200m Gehen ohne Last und 200m Gehen mit 2 B-Schläuchen
2.) Stiegen steigen (90 Stufen auf und ab)
3.) 100m Gehen mit 2 Kanistern a 20kg
4.) Hindernisse übersteigen und durchkriechen
5.) Schlauch aufrollen
6.) Erholungsphase
{AG}Berichte/2017/2017_04_15_oeFAST{/AG}

